Der Schul-IT-Navigator gibt Ihnen als Schulträger Orientierung bei den komplexen Aufgaben in den verschiedenen Bereichen der Schul-IT. Auf dieser Webseite werden Ihnen kostenfrei Musterkonzepte und Umsetzungshilfen für Ihre Schul-IT-Vorhaben zur Verfügung gestellt. Die Muster und Handlungsanleitungen wurden als unverbindliche Hilfestellung durch die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Rahmen eines vom Bund finanzierten Forschungsvorhabens erarbeitet und stehen allen Schulträgern bundesweit zur Verfügung.
Der Schul-IT-Navigator befindet sich gegenwärtig im Aufbau und wird sukzessive mit weiteren Materialien, Praxisbeispielen und Perspektiven angereichert. Diese Seite wird 2024 von einer eigenständigen Website mit dem Titel Schul-IT-Navigator abgelöst. Bis zum Veröffentlichungszeitpunkt des finalen Schul-IT-Navigators werden Ihnen hier bereits umfangreiche Umsetzungshilfen für die kommunale Schul-IT bereitgestellt.
Das Angebot des Schul-IT-Navigators ist entlang der fünf folgenden Handlungsfelder strukturiert, die die grundlegenden Module bilden. Jedes dieser Module wird mehrere Bausteine mit Umsetzungshilfen enthalten:
Die Grundlage jedes Planungsvorhabens ist eine strukturierte Bestandsaufnahme. Mit der Checkliste „Bestandsaufnahme Schul-IT (Schulträger)“ können Sie den Ist-Stand der gesamten Schul-IT in Ihrer Kommune erfassen. Die aufbereiteten Ergebnisse können als Grundlage Ihrer Schul-IT-Strategie und Soll-Planung dienen. Die Checkliste „Bestandsaufnahme Schul-IT (Schule)“ können Sie zur detaillierten Darstellung der IT-Struktur je Schule nutzen. Außerdem stellen wir Ihnen eine „Anleitung Checkliste Bestandsaufnahme“ zur Verfügung. So erhalten Sie einen ganzheitlichen Überblick über die Schul-IT-Lösungen in Ihrer Kommune.
Als kommunaler Schulträger müssen Sie in der Lage sein, die Anforderungen und Bedarfe der Schulen zusammenzuführen und eine bedarfsgerechte, nachhaltige sowie finanzierbare kommunale Schul-IT-Planung zu entwickeln. Umsetzungshilfen für Ihre Schul-IT- und Medienentwicklungsplanung werden ab Ende 2023 hier zu finden sein. In der Handreichung „Erstellung eines Servicekatalogs“ erfahren Sie, wie Sie als Schulträger Ihr Angebot an IT-Leistungen für die Schulen strukturiert und nachvollziehbar darstellen. Das „Muster für einen Serviceschein“ bietet Ihnen eine Grundlage für die genaue Beschreibung einzelner IT-Services.
Für die Ausstattung Ihrer Schulen müssen Sie viele Faktoren berücksichtigen: Technologische Entwicklungen, Fragen der Pädagogik und kommunaler Strategien sowie Support und Management spielen bei der Ausstattungskonzeption eine Rolle. Hier finden Sie ab Ende 2023 Musterbeschreibungen für die Schul-IT-Ausstattung sowie Umsetzungshilfen, unter anderem für die Entwicklung einer Endgerätestrategie sowie von standardisierten Software-Zielbildern – bedarfsgerecht und administrierbar. In der Anleitung „Ausstattungskonzept“ stellen wir Ihnen ein Vorgehensmodell vor, wie Sie als Schulträger mit Ihren Schulen und weiteren Stakeholdern zu einem abgestimmten Zielbild für die IT-Ausstattung ihrer Schulen kommen können.
Für eine optimale Erbringung von IT-Leistungen für Schulen sind grundlegende organisatorische Weichen zu stellen. Im Sommer 2023 finden Sie hier Muster und Umsetzungshilfen für die Themen „Rollen, Aufgaben, Prozesse Schul-IT-Support“, „Beschaffung“ und „Muster-Leistungsvereinbarung“. Die folgende Entscheidungshilfe „Auswahlhilfe Ticketsysteme“ unterstützt Sie bei der Auswahl eines passenden IT-Service-Management-Werkzeugs zur Verbesserung Ihres Schul-IT-Supports.
Schulträger bringen verschiedenste Voraussetzungen mit, um die Schul-IT in Ihrer Kommune effektiv und effizient zu steuern. Heterogene, regionale Rahmenbedingungen bedingen zudem unterschiedliche Aktivitäten und Kooperationen. Umsetzungshilfen zur Einbindung und Steuerung von IT-Dienstleistern finden Sie hier ab Sommer 2023. Zudem stellen wir Ihnen Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen im Rahmen von Schul-IT-Vorhaben vor. Bereits jetzt erhalten Sie hier eine Handreichung und Quick-Checks zur Informationssicherheit für Schulträger und Schulen nach BSI-IT-Grundschutz.