Vorteile für Gesellschafter
Unabhängige Beratung
Die PD berät kompetent und effizient bei Investitionen und Modernisierungsvorhaben. Ihre Gesellschafter können in jeder Projektphase zielgenau und kostentransparent einzelne Leistungen aus dem Portfolio der PD beauftragen – einfach und direkt!
Man spricht in diesem Zusammenhang von der Inhouse-Vergabe. Rechtsgrundlage dafür ist der § 108 Absatz 4 GWB.
Die PD berät unabhängig, denn sie ist ausschließlich ihrem öffentlichen Auftraggeber verpflichtet. Eine unvoreingenommene Herangehensweise, problemorientierte Lösungsansätze und transparente Entscheidungswege sind dabei selbstverständlich.
Die PD hat die Zukunft der Verwaltung im Blick.
Vorteile der Inhouse-Vergabe
Voraussetzungen für den Beitritt
Zu den Gesellschaftern der PD zählen der Bund, einige Länder, Kommunen, öffentliche Institutionen und sonstige Einrichtungen im In- und Ausland, soweit sie öffentliche Auftraggeber sind.
Die PD hat deutlich mehr Beitrittsinteressenten als Geschäftsanteile, die zum Verkauf an neue Gesellschafter zur Verfügung stehen. Daher durchläuft jeder Beitrittsinteressent einen PD-internen Auswahlprozess. Interessenten können vorbehaltlich des Auswahlverfahrens entweder direkt oder indirekt, über einen Beteiligungsverein, Gesellschafter der PD werden. Die derzeit bestehenden Beteiligungsvereine richten sich an Universitätskliniken sowie kommunale Kliniken.
Nehmen Sie bei Interesse gerne frühzeitig Kontakt mit uns auf. Wir beantworten Ihre Fragen rund um den Beitritt, erläutern den Auswahlprozess, klären gemeinsam Ihren Beratungsbedarf und bieten Ihnen gegebenenfalls passende Beteiligungsoptionen an.
Kontakt
Tobias Nabavi Referent Recht und Vergabestelle Nachricht schreiben
+49 172 3624842 Friedrichstr. 149 10117 Berlin
„Blickpunkt PD“? Gut beraten!
Unser monatlicher Newsletter „Blickpunkt PD“ stellt Beispiele aus der Beratungspraxis der PD vor und greift Themen auf, die die öffentliche Verwaltung bewegen.
Der „Blickpunkt PD“ beschreibt, was heute wichtig ist und morgen wichtig wird.