Vorteile für Gesellschafter
Unabhängige Beratung
Um die Vorteile der unkomplizierten Beauftragung nutzen zu können, können alle öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen ihren Wunsch nach einer Beteiligung an der PD bekunden. Hierzu veräußert die PD an interessierte öffentliche Auftraggeber Geschäftsanteile am Unternehmen. Wegen der begrenzten Anteile und der Tatsache, dass die PD mehr Beitrittsinteressenten als Anteile hat, durchläuft jeder Beitrittsinteressent einen PD-internen Auswahlprozess.
Eine Ausnahme bilden die Beteiligungsvereine: Für jedes neue Mitglied erwirbt der Beteiligungsverein selbst Anteile an der PD.
Vorbehaltlich des PD-internen Auswahlprozesses ist es jederzeit möglich, Gesellschafter zu werden. Eine Eckpunktevereinbarung regelt dabei die einheitliche und transparente Preisgestaltung sowie Beratungsstandards und verbindliche Abrechnungsmethoden.
Die PD hat die Zukunft der Verwaltung im Blick.
Inhouse-Vergabe jederzeit
Die PD berät kompetent und effizient bei Investitionen und Modernisierungsvorhaben. Ihre Gesellschafter können in jeder Projektphase zielgenau und kostentransparent einzelne Leistungen aus dem Portfolio der PD beauftragen – einfach und direkt!
Man spricht in diesem Zusammenhang von der Inhouse-Vergabe. Rechtsgrundlage dafür ist der § 108 Absatz 4 GWB.
Die PD berät unabhängig, denn sie ist ausschließlich ihrem öffentlichen Auftraggeber verpflichtet. Eine unvoreingenommene Herangehensweise, problemorientierte Lösungsansätze und transparente Entscheidungswege sind dabei selbstverständlich.
Kontakt
Tobias Nabavi Referent Recht und Vergabestelle Nachricht schreiben
+49 172 3624842 Friedrichstr. 149 10117 Berlin
„Blickpunkt PD“? Gut beraten!
Unser monatlicher Newsletter „Blickpunkt PD“ stellt Beispiele aus der Beratungspraxis der PD vor und greift Themen auf, die die öffentliche Verwaltung bewegen.
Der „Blickpunkt PD“ beschreibt, was heute wichtig ist und morgen wichtig wird.