Sie möchten die umfangreiche Beratungskompetenz der PD nutzen? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft! Bund, Länder und Kommunen sowie viele weitere öffentliche Einrichtungen und zwei Beteiligungsvereine profitieren bereits davon. Jedem neuen Gesellschafter steht die flexible Inhouse-Beratung sofort zur Verfügung – direkt und speziell für die öffentliche Hand.
Die Beteiligung an der PD steht allen öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich offen. Hierzu veräußert die PD an interessierte öffentliche Auftraggeber Geschäftsanteile am Unternehmen. Eine Ausnahme bilden die Beteiligungsvereine: Sie erwerben zusätzliche Anteile direkt vom Bund.
Gesellschafter der PD werden: jederzeit.
Zu den möglichen Gesellschaftern der PD zählen der Bund, die Länder, Kommunen, öffentliche Institutionen und sonstige zugehörige Einrichtungen im In- und Ausland. Interessenten können entweder direkt oder über einen Beteiligungsverein indirekt Gesellschafter der PD werden. Die derzeit bestehenden Beteiligungsvereine richten sich an Universitätskliniken sowie kommunale Kliniken und sind offen für weitere Mitglieder.
Die Gesellschaftsanteile können von der PD erworben werden. Nur öffentliche Körperschaften und deren Einrichtungen können diese Anteile erwerben und dem bestehenden Gesellschaftervertrag beitreten. Für die unterschiedlichen Gesellschaftergruppen gelten gestaffelte Mindestbeteiligungen.
Dr. Sven-Olaf Heckel Leitung Gesellschafterbetreuung Nachricht schreiben
+49 172 766 18 53 Friedrichstr. 149 10117 Berlin
Unser monatlicher Newsletter „Blickpunkt PD“ stellt Beispiele aus der Beratungspraxis der PD vor und greift Themen auf, die die öffentliche Verwaltung bewegen.
Der „Blickpunkt PD“ beschreibt, was heute wichtig ist und morgen wichtig wird.