Sie möchten die umfangreiche Beratungskompetenz der PD nutzen? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft! Bund, Länder und Kommunen sowie viele weitere öffentlichen Einrichtungen und zwei Beteiligungsvereine profitieren bereits davon. Jedem neuen Gesellschafter steht die flexible Inhouse-Beratung sofort zur Verfügung – direkt und speziell für die öffentliche Hand.
Gesellschafter der PD werden: jederzeit.
Insbesondere bei der Verwaltungsmodernisierung, im Hochbau, bei IT- oder Dienstleistungsprojekten begleitet die PD seit vielen Jahren erfolgreich die unterschiedlichsten Auftraggeber der öffentlichen Hand. Damit auch Ihre Einrichtung diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, muss sie zunächst Gesellschafter werden. Dann können Sie und Ihre Vorhaben jederzeit und ohne Umwege von der Inhouse-Beratung der PD profitieren!
Referat VIII B 3 Bundesministerium der Finanzen Nachricht schreiben
+49 30 18682-1616 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin
Zu den möglichen Gesellschaftern zählen der Bund, die Länder, Kommunen, öffentliche Institutionen und sonstige zugehörige Einrichtungen im In- und Ausland. Interessenten können entweder direkt oder über einen Beteiligungsverein indirekt Gesellschafter der PD werden. Die derzeit bestehenden Beteiligungsvereine richten sich an Universitätskliniken sowie kommunale Kliniken und sind offen für weitere Mitglieder.
Die Gesellschaftsanteile vergibt federführend das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Nur öffentliche Körperschaften und deren Einrichtungen können diese Anteile erwerben und dem bestehenden Gesellschaftervertrag beitreten. Für die unterschiedlichen Gesellschaftergruppen gelten gestaffelte Mindestbeteiligungen.
Dr. Carsten Keggenhoff Leiter Gesellschafterbetreuung Nachricht schreiben
+49 30 257679-164 Georgenstr. 24 10117 Berlin
Unser monatlicher Newsletter „Blickpunkt PD“ stellt Beispiele aus der Beratungspraxis der PD vor und greift Themen auf, die die öffentliche Verwaltung bewegen.
Der „Blickpunkt PD“ beschreibt, was heute wichtig ist und morgen wichtig wird.