Die Digitalisierung auf allen föderalen Ebenen ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwaltung, um künftig schneller und flexibler agieren und in Krisen zielgerichtet handeln zu können. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Das OZG verpflichtet Bund und Länder sowie Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen (ca. 600 Leistungen im OZG-Umsetzungskatalog) digital anzubieten. Die in der noch geltenden Fassung des Gesetzes enthaltene Umsetzungsfrist – bis Ende 2022 – wurde verfehlt (Quelle: Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. Juni 2021).
Nun gilt es, aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre auf allen föderalen Ebenen zu lernen und durch neue Impulse die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland voranzubringen.
Aktuell im Fokus: Kann das OZG-Änderungsgesetz der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland einen neuen Schub verleihen?
Zur Unterstützung der OZG-Umsetzung vereinbarten Bund und Länder OZG-Standards sowie Regeln zur Nachnutzung von digitalisierten Verwaltungsleistungen, die sogenannten Einer-für-Alle-(EfA-)Mindeststandards. Diese technischen und organisatorischen Anforderungen sollen sowohl die Vereinheitlichung der technischen Umsetzung als auch die Qualität sowie die Nutzungsfreundlichkeit der digitalen Verwaltungsleistungen sicherstellen.
Jedoch sorgten vor allem unterschiedliche technische Voraussetzungen, lange bzw. komplexe Entscheidungsprozesse, ungleiche Interessenlagen der Akteure und zum Teil hohe rechtliche Anforderungen für eine bislang zu langsame OZG-Umsetzung:
Ja. Um die vorgenannten, wesentlichen Hemmnisse abzubauen und die Verwaltungsdigitalisierung zu beschleunigen, ist ein novelliertes Onlinezugangsgesetz ein zentraler Hebel. Dem Gesetzentwurf für das OZG 2.0 hat das Bundeskabinett im Mai 2023 zugestimmt. Im nächsten Schritt wird dieser in den Bundestag eingebracht (Stand: August 2023).
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novellierung auf Basis bestehender Hemmnisse der Verwaltungsdigitalisierung wesentliche Verbesserungen aufgenommen. Insbesondere wird die Schriftformerfordernis für die digitale Abwicklung von Verwaltungsleistungen abgeschafft. Zukünftig können alle Leistungen rechtssicher mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden. Eine händische Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Weitere wesentliche Neuerungen sind unter anderem:
Das OZG 2.0 bietet eine große Chance, die Erfahrungen des bisherigen Digitalisierungsprozesses zu nutzen und die Weichen für einen Digitalisierungsschub neu zu stellen. Wie in der Novellierung verankert, ist die Digitalisierung eine Daueraufgabe, die sich über die nächsten Jahre erstrecken wird. Mit dem OZG 2.0 wird daher die Umsetzung der Digitalisierungsverpflichtung nicht mit neuen Fristen versehen, sondern ein gesetzlicher Rahmen entwickelt, der die Verwaltungsdigitalisierung maßgeblich vorantreiben kann.
Digitalisierung ist ein fortwährender Prozess, den der Bund, die Länder und die Kommunen gemeinsam effizient gestalten müssen. Dabei müssen die Nutzungsfreundlichkeit und die flächendeckende Bereitstellung der Leistungen bis auf die kommunale Ebene im Fokus stehen. Die Verwaltungsdigitalisierung ist erst dann geglückt, wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre jeweiligen Verwaltungsangelegenheiten vollständig digital (Ende-zu-Ende) erledigen können.
Aus unserer Sicht sind – ergänzend zu den Änderungen der Gesetzesnovellierung – folgende Faktoren für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung erforderlich:
Trotz erkennbarer Fortschritte bleibt der Digitalisierungsgrad der Verwaltung bislang hinter den durch das Onlinezugangsgesetz von 2017 begründeten Erwartungen von Gesellschaft und Wirtschaft zurück. Das OZG 2.0 bietet zwar eine neue Chance, die Erfahrungen des bisherigen Digitalisierungsprozesses zu nutzen und die Weichen für einen Digitalisierungsschub neu zu stellen. Das allein wird allerdings nicht genügen. Es sind weitere Maßnahmen (z. B. neue Formen der interföderalen Zusammenarbeit) und Regelungen erforderlich, um bei der Verwaltungsdigitalisierung spürbare Fortschritte erzielen zu können.
Im Rahmen der OZG-Umsetzungsbegleitung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in den vergangenen Jahren hat die PD zahlreiche Erkenntnisse gewonnen, die dazu beitragen können, die Verwaltungsdigitalisierung mit dem OZG 2.0 auf eine neue Stufe zu heben.
Svenja Grell Managerin
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