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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.pd-g.de veröffentlichten Webseiten der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) am 3. Mai 2021 vorgenommenen Bewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit nicht vollständig vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt:

  • Leichte Sprache ist nicht vorhanden. Eine Optimierung wird derzeit geprüft.
  • Gebärdensprache-Video ist nicht vorhanden. Eine Optimierung wird derzeit geprüft.
  • In der mobilen Ansicht sind nicht alle Elemente im Bildschirm zu erkennen. Eine Optimierung wird derzeit geprüft.
  • Der Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist teilweise nicht ausreichend. Eine Optimierung wird derzeit geprüft.
  • Textabstände sind nicht anpassbar. Eine Optimierung wird derzeit geprüft.
  • Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist nicht ausgezeichnet. Eine Optimierung wird derzeit geprüft.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 5. August 2021 erstellt und zuletzt am 10. August 2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontaktpersonen für ein Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie bitte an barrierefreiheit-digital@pd-g.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback bei den oben genannten Kontaktpersonen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten, die sich auf das Thema Barrierefreiheit beziehen, zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

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