Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung entspricht der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wie sie im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) beschrieben und vom Land Berlin vorgeschlagen wird. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.pd-g.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 5.September 2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 5. September 2025 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der Agentur d-mind GmbH durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Leichte Sprache
- Beschreibung
Auf der Website stehen derzeit keine Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung. - Maßnahmen
Es ist geplant zentrale Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen. - Zeitplan Die Inhalte in Leichter Sprache werden voraussichtlich bis August 2026 veröffentlicht.
- Barrierefreie Alternative
Informationen können bis dahin telefonisch oder per E-Mail erfragt werden. Bei Bedarf wird Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten.
Barriere: Gebärdensprache-Video
- Beschreibung
Auf der Website stehen derzeit keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. - Maßnahmen
Es ist geplant zentrale Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. - Zeitplan
Die Inhalte in Deutscher Gebärdensprache werden voraussichtlich bis August 2026 veröffentlicht. - Barrierefreie Alternative
Informationen können bis dahin telefonisch oder per E-Mail erfragt werden. Bei Bedarf wird Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten.
Barriere: Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden
- Beschreibung
Einige PDF-Dokumente und andere Dateien, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, entsprechen nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit. Inhalte wie Tabellen, Grafiken oder Scans sind für Screenreader oft unzugänglich oder schwer verständlich. - Maßnahmen
Aufgrund des hohen Aufwands werden diese älteren Dokumente nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Künftig werden alle neu eingestellten Dokumente barrierefrei gestaltet. - Zeitplan
Es ist kein Nachrüstungszeitraum vorgesehen. Die Barriere betrifft nur die Dokumente vor dem 23. September 2018. - Barrierefreie Alternative
Informationen können telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
Barriere: Alternativtexte für Grafiken
- Beschreibung
Ein Teil der auf der Website verwendeten Grafiken und Bilder ist nicht mit Alternativtexten versehen. Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreadern können die Inhalte der Grafiken dadurch nicht oder nur eingeschränkt erfassen. - Maßnahmen
Künftig werden alle neu eingestellten Grafiken und Bilder mit beschreibenden Alternativtexten versehen. Bestehende Inhalte werden sukzessive nachgerüstet. - Zeitplan
Die Anpassung neu eingestellter Grafiken erfolgt fortlaufend. Die Nachbearbeitung bestehender Inhalte wird bis August 2026 abgeschlossen. - Barrierefreie Alternative
Wichtige Informationen aus Grafiken werden bereits im Fließtext erläutert oder können auf Nachfrage telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.
Barriere: HTML-Struktur für Überschriften
- Beschreibung
Auf der Website sind nicht alle Überschriften korrekt in der HTML-Struktur ausgezeichnet. - Maßnahmen
Die bestehende Website wird schrittweise überprüft und alle Überschriften werden korrekt als <h1> bis <h6> ausgezeichnet. Neue Inhalte werden von Beginn an entsprechend der Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt. - Zeitplan
Die Überarbeitung der bestehenden Seiten ist bis August 2026 geplant. - Barrierefreie Alternative
Nutzerinnen und Nutzer können die Inhalte alternativ über das Hauptmenü oder die Suche auf der Website finden. Bei Bedarf steht auch telefonische oder schriftliche Unterstützung zur Verfügung.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
Teilbereich: Dokumente
- Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden.
- Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung der seit dem 23. September 2018 eingestellten Dokumente stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Grund hierfür sind der hohe technische und personelle Aufwand, fehlende Ressourcen sowie erhebliche Kosten.
Teilbereich: Audiodeskription oder Volltext-Alternativen für Videos
- Die auf der Website bereitgestellten Videos verfügen derzeit nicht über eine Audiodeskription oder eine vollständige Textalternative.
- Die nachträgliche Erstellung von Audiodeskriptionen oder vollständigen Textalternativen für alle vorhandenen Videos stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Der technische und personelle Aufwand für die Umsetzung ist sehr hoch, da die Produktion einer barrierefreien Fassung umfangreiche Zusatzarbeiten erfordert. Eine externe Beauftragung wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden.
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle: barrierefreiheit-digital@pd-g.de.
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!