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Whistleblower-Meldestelle

Der Empfangsbereich im PD-Büro am Standort Berlin

​Rechtlicher Hintergrund

Die Whistleblower-Richtlinie der EU wurde in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt. Das Gesetz, das am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet größere Unternehmen wie die PD dazu, eine Meldestelle einzurichten und hinreichende Maßnahmen zu ergreifen, um hinweisgebende Personen zu schützen.

Aufgabe der Whistleblower-Meldestelle

Die Whistleblower-Meldestelle ist im Rahmen ihres Kompetenzbereichs Schutzraum für alldiejenigen, die eine Meldung abgeben. Die Stelle hat zur Aufgabe, den angetragenen Hinweisen zu folgen, Sachverhalte aufzuklären und der hinweisgebenden Person größtmöglichen Schutz vor jeglichen Repressalien zu bieten.​ Die Whistleblower-Meldestelle behandelt alle Meldungen streng vertraulich​.

Disclaimer

 

Es besteht keinerlei Pflicht zur Meldung von (potenziellen) Verstößen. Insbesondere kann sich die meldende Person jederzeit auch oder stattdessen an die/den Personalvorgesetzte/n, den Betriebsrat oder andere Personen/Stellen richten.

 

Maßgaben für das Whistleblower-Verfahren

Vertraulichkeitsgebot/Identitätsschutz

Es wird sichergestellt, dass die Identität der meldenden Person und derjenigen, die in der Meldung erwähnt werden, ohne ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als gegenüber den befugten Mitarbeitenden, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen zu Meldungen zuständig sind, offengelegt wird. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität der meldenden Person direkt oder indirekt abgeleitet werden könnte.

Dokumentationspflicht

Meldungen werden in der Regel solange gespeichert, bis die Folgemaßnahmen abgeschlossen sind. Die Dokumentation der Meldung und des Meldeverfahrens wird drei Jahre nach dem Abschluss des Verfahrens gemäß § 11 Absatz 5 HinSchG gelöscht. Die Dokumentation kann im Einzelfall länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen gemäß dem HinSchG oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. 

Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter folgendem Link: https://pd-g.whistleblower-system.de/privacy-system

Repressalienverbot

Die Whistleblower-Meldestelle schützt die meldende Person vor direkten oder indirekten Handlungen oder Unterlassungen im beruflichen Kontext, die durch eine interne Meldung ausgelöst werden und durch die der meldenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann.

Meldeberechtigung

Meldeberechtigt sind all diejenigen, die im geschäftlichen bzw. beruflichen Kontakt mit der PD stehen.

Missbrauch der Meldestelle

Wird nachgewiesen, dass wissentlich falsche Informationen gemeldet wurden, droht eine Sanktionierung nach bestehendem Recht.

Meldefähige Fälle​

Meldefähig sind alle strafbewehrten Verstöße und sonstige in § 2 Nr. 2 und 3 HinSchG aufgeführten Verstöße.

Ablauf des Whistleblowing-Verfahrens

Um die gesetzlichen Vorgaben des HinSchG zu erfüllen und gleichzeitig Informationssicherheit und Datenschutz zu gewährleisten, setzt die PD die Hintbox als Whistleblower-Meldesystem ein. Darüber können Verstöße als Textnachricht und mündlich per Sprachnachricht abgegeben werden. Bei Bedarf können Meldungen anonym abgegeben werden; die Übermittlung der Sprachnachrichten erfolgt auf Wunsch verzerrt.

https://pd-g.whistleblower-system.de

Neues Whistleblower-Meldesystem

Um die Identität potentieller Hinweisgeber:innen bestmöglich zu schützen, setzt die PD die Hintbox als neues Whistleblower-Meldesystem ein.

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