„Vermeiden vor Mindern vor Kompensieren“ – mit diesem bewährten Prinzip hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als erstes Bundesministerium zum Dezember 2019 Klimaneutralität für den Ministerialbetrieb auf Basis seiner Treibhausgas-Bilanzen (THG) für die Jahre 2017 und 2018 erreicht.
Zum Vermeiden und Mindern seiner THG-Emissionen hat das BMZ thematisch zugehörige Bereiche mit ihren THG-Emissionsquellen zusammengefasst und Maßnahmenpakete definiert. Dies soll eine gezielte und systematische Reduktion der THG-Emissionen gewährleisten. Die Priorität bei der Umsetzung der Maßnahmen korrespondiert mit der Wesentlichkeit der adressierten THG-Emissionsquellen.
Die Maßnahmenpakete beinhalten sogenannte „Quick-win“-Maßnahmen. Das sind schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen, die kurzfristige Einsparpotenziale erschließen, wie beispielsweise der Einbau von Präsenzmeldern in Räumen oder die Reduzierung der Auflage bei Publikationen.
Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, die langfristig angelegt sind und für deren Umsetzung ein Gesamtkonzept sowie eine Koordinierung mehrerer Akteure bzw. das Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen berücksichtigt werden müssen wie beispielsweise beim Liegenschaftsenergiekonzept (LEK) für die Dienstsitze in Bonn und Berlin.
Der wichtigste Schritt ist das Vermeiden von THG-Emissionen. Diese sollen im BMZ möglichst gar nicht erst entstehen. Wird zum Beispiel eine Dienstreise durch eine Videokonferenz ersetzt, werden die THG-Emissionen aus der Dienstreise vermieden. Ist dies nicht möglich, setzt das BMZ Maßnahmen zum Mindern der THG-Wirkung ein. Beispiele hierfür sind der Bezug von Strom aus regenerativen Energiequellen statt aus fossilen Brennstoffen oder die Umstellung des Fuhrparks von konventionellen Antrieben auf Elektro- bzw. Hybridantriebe. Alle verbleibenden THG-Emissionen, die weder vermieden noch gemindert werden können, werden über das Kompensieren ausgeglichen. Dazu erwirbt das BMZ hochwertige Emissionszertifikate und legt diese still. Ziel ist es, auch den Anteil der zu kompensierenden THG-Emissionen kontinuierlich und so schnell wie möglich zu reduzieren.
Allein durch die Umsetzung erster kurzfristiger Maßnahmen konnte das BMZ von 2018 auf 2019 bereits Stromeinsparungen im Umfang von 185.000 kWh erreichen, was dem Jahresstromverbrauch von 32 Einfamilienhäusern entspricht.
Seit Oktober 2019 konkretisiert der Entwurf des Klimaschutzgesetzes das Jahr 2030 als zeitlichen Richtwert für die klimaneutrale Bundesverwaltung. Das klimaneutrale BMZ zeigt einen Weg auf, wie die Bundesverwaltung ihr ambitioniertes Ziel erreichen kann.
Die PD hat die Projektgruppe „Klimaneutrales BMZ und Umweltmanagement“ seit Dezember 2017 auf dem Weg zu einem klimaneutralen Ministerialbetrieb begleitet.