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Befähigung des LaFin zur gesetzlichen Aufgabenübernahme im UVG-Bereich

Auftraggeber Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Beratungszeitraum Anfang 2018 bis Juni 2019
Ergebnis Befähigung des Landesamts für Finanzen zur gesetzlichen Aufgabenübernahme

Das Projekt

2017 wurden mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) der Rahmen und die damit verbundenen Herausforderungen des zukünftigen Unterhaltssystems festgelegt.

Dabei stand insbesondere die finanzielle Entlastung der Kommunen durch die verstärkte Einbindung von Bund und Ländern im Fokus. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daraufhin beschlossen, den Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss in einer Landesbehörde zu zentralisieren.

Unsere Beratungsleistungen

Unterstützung eines Aufbaustabs im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (MdF NRW) bei der Vorbereitung der Aufgabenübernahme durch das Landesamt für Finanzen (LaFin):

  • Konzeption des LaFin mit der Fachabteilung UVG als „Digitale Modellbehörde“
  • Design der Fachprozesse
  • Definition von Management- und Compliance-Systemen (Controlling, IKS, Innenrevision, Risikomanagement und Datenschutz)
  • Konzeption der Aufbauorganisation und Personalbedarfsplanung
  • Konzeption der IT-Systemlandschaft
  • Begleitung der Ausschreibung eines Fachverfahrens zur Heranziehung der Unterhaltspflichtigen
  • Unterstützung bei der Standortsuche sowie der Betriebs-, Büro- und Arbeitsplatzkonzeption

„Nachdem die Landesregierung entschieden hatte, dass die Geltendmachung und der Rückgriff des Unterhaltsvorschusses in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Juli 2019 von den Kommunen auf das Land in Form einer digitalen Modellbehörde übergehen soll, musste diese Aufgabe im Ministerium der Finanzen innerhalb von 18 Monaten komplett neu konzipiert werden. Die PD hat uns dabei von Anfang an erfolgreich unterstützt und den Aufgabenübergang bis zum Start im Landesamt für Finanzen begleitet. Die Beraterinnen und Berater waren eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zur Zentralisierung des Rückgriffs beim Land, der in dieser Form noch in keinem anderen Bundesland wahrgenommen wird.“

Christiane Clemen, Gruppenleiterin III C, Ministerium der Finanzen NRW

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