Um Open Data erfolgreich umsetzen, bedarf es zunächst eines Fundaments aus politischem Commitment, strategischer Zielsetzung und einer adäquaten Organisation mit entsprechenden Mitteln. Diese Grundlagen werden im Kontext von KI-Anwendungen noch wichtiger.
Außerdem muss sich eine Kommune einen Überblick über die Auswirkungen der Durchführungsverordnung zu Hochwertigen Datensätzen (DVO-HVD) auf die Verwaltung verschaffen. Hier kann es sowohl Unterschiede zwischen den Bundesländern als auch unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer Kommunalverwaltung geben.
Wichtig ist in jedem Fall der Grundsatz: Auch Kommunen sind von der DVO-HVD direkt betroffen. Die Arbeitshilfen zu Quellen und wichtigen Kontaktstellen helfen bei der Orientierung.
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Karlsruhe möchte Vorreiter bei der Bereitstellung hochwertiger Daten werden. Dieses klare strategische Ziel ist mit der Digitalstrategie der Stadt Karlsruhe politisch gestützt und das notwendige Budget für Investitionen in Dateninfrastrukturen und -organisation gesichert. Gute Voraussetzungen! Organisatorisch ist Open Data im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung angesiedelt, in der Verwaltungspraxis muss sich diese Zuständigkeit aber noch weiter etablieren.
Es wäre sinnvoll, das Thema Datenmanagement organisatorisch fest zu verankern. Dies ist grundlegend für die Entwicklung einer Datenstrategie, aber auch um auch das Thema KI effektiv angehen zu können.
Der nächste große Schritt wird die Schaffung einer verwaltungsweiten Data-Governance sein. Hierfür sollen dezentrale Verantwortlichkeiten für Open Data geschaffen werden. Karlsruhe hat vergleichsweise früh damit begonnen, das Thema Hochwertige Datensätze (HVD) auch aus rechtlicher Sicht zu betrachten und diesbezüglich auch Impulse in der deutschen Kommunallandschaft gesetzt.
Die grundlegenden Rechtsfragen sind aus Sicht der Karlsruher Verwaltung geklärt, offen sind aktuell noch Detailfragen zur Betroffenheit spezifischer Datensätze.
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Im Wetteraukreis wird das Thema Open Data durch die gezielte Akquise von Fördermitteln aktiv vorangetrieben. Die Zuständigkeit für Open Data ist formal einem Fachbereich zugeordnet, das Zusammenspiel zwischen zentraler Verantwortung und dezentraler Umsetzung in den Fachbereichen muss allerdings noch geklärt werden.
Darüber hinaus müssen die Stellenanteile für das Thema Open Data noch festgelegt werden. Im Projektverlauf hat der Wetteraukreis mit der intensiveren Beleuchtung rechtlicher Fragen im Laufe des HVD-Kommunal-Projekts begonnen.
Zur Klärung der grundlegenden Fragen konnte die entsprechende Arbeitshilfe zum regulatorischen Rahmen genutzt und in diesem Zuge auch um weitere Aspekte ergänzt werden.