Aufgabenneugestaltung – aber erfolgreich!
Eine praxisorientierte PD-Studie für Modernisierer:innen
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nehmen zunehmend Einschränkungen der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wahr. Eine wesentliche Ursache hierfür ist der fragmentierte Aufgabenvollzug im Föderalstaat, der einer Ausschöpfung von Potenzialen oftmals entgegensteht. Daher muss die öffentliche Aufgabenwahrnehmung neu gedacht werden.
Das Gutachten „Bündelung im Föderalstaat – Zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung“ des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) hat verdeutlicht, dass die Bündelung von Aufgaben ein vielversprechender Reformansatz für einen effizienteren und effektiveren Aufgabenvollzug ist. Bislang fehlt es jedoch an praktischer Umsetzungserfahrung.
Die aktuelle PD-Studie „Aufgabenneugestaltung im Föderalstaat – Wie Bündelung die staatliche Leistungsfähigkeit stärken kann“ schließt diese Lücke mit einem praxisnahen Werkzeugkasten und vielversprechenden Bündelungsvorhaben für Verantwortliche auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Die Studie leistet damit einen wertvollen Beitrag, den Reformansatz des NKR in die Praxis zu überführen.
Stimmen aus Verwaltung und Politik zur neuen PD-Studie:
Vanessa Fischer
Ständige Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
„In der Aufgabenbündelung sehe ich eine vielversprechende Chance, die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu steigern. Das ist unbedingt erforderlich, denn der Druck auf die Verwaltungen ist in den letzten Jahren, unter anderem durch gestiegene Prozesskomplexität und die Auswirkungen des Fachkräftemangels, deutlich gestiegen – während die dokumentierte Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig ebenfalls angewachsen ist.
Insbesondere in konkreten Vorhaben, wie der Bündelung der Einkommensprüfung für einkommensabhängige Leistungen an zentraler Stelle oder auch der vollständigen oder teilweisen Bündelung der Bearbeitung und des Vollzugs von Leistungen wie Elterngeld- oder Wohngeldleistungen sehe ich großes Potenzial.
Ich bin davon überzeugt, dass in der Bündelung nicht nur eine Antwort auf die gestiegenen Herausforderungen der modernen Verwaltung liegen, sondern sehe darin auch eine große Chance, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatliche Handlungsfähigkeit wieder zu stärken.“
Dr. Dirk Günnewig
Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
„Aufgabenbündelung ist kein Selbstzweck, sondern ein zentraler Hebel, um unsere Leistungen schneller, verlässlicher und in besserer Qualität zu erbringen. Sie schafft Spezialisierung, Skaleneffekte und klare Verantwortlichkeiten. In der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ist Aufgabenbündelung deshalb ein Kernbaustein unseres Modernisierungsprogramms „Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen“.
Die Vorteile zeigen sich beim aus zehn Finanzämtern gebildeten Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, im laufenden Zusammenschluss der sieben Kölner Finanzämter zu einer leistungsstarken Einheit sowie in der begonnenen Bündelung des Reisekostenmanagements von über 120 Behörden der Finanzverwaltung in einer Organisationseinheit.
So setzen wir die Expertise unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser ein und verbessern den Service für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft spürbar. Die Studie macht Mut, diesen Weg konsequent weiterzugehen.“
© Photothek Trutschel
Prof. Dr. Sabine Kuhlmann
Prof. Sabine Kuhlmann, stellvertretende Vorsitzende des NKR
„Aufbauend auf dem NKR-Gutachten von 2025, entwickelt die PD mit ihrer neuen Leitstudie den Reformgedanken der Aufgabenbündelung weiter und bringt neue Fallbeispiele in die Diskussion ein. Meldewesen, Aufenthaltsbeendigung, Wohngeld und BAföG sind auch aus Sicht des NKR wichtige Aufgabenfelder, deren Verwaltungsvollzug dringend reformbedürftig ist.
Bündelung ist nach wie vor ein vernachlässigter struktureller Reformhebel im deutschen Verwaltungsföderalismus, der noch konsequenter verfolgt werden sollte, um spürbare Entlastungen für die Vollzugsbehörden, insbesondere auf kommunaler Ebene, zu erreichen. Es ist nunmehr an den politischen Entscheidungsträgern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die vorliegenden Veröffentlichungen zu nutzen, um entsprechende Reformschritte einzuleiten und die damit verbundenen Verbesserungspotenziale im Verwaltungsvollzug zu heben.
Der PD ist für die beharrliche Fortführung und substanzielle Erweiterung des Bündelungsansatzes als Reformhebel und dafür zu danken, dass mit der hier vorgelegten Publikation substanzielle Impulse für die Staats- und Verwaltungsmodernisierung in Deutschland gesetzt wurden.“
Dr. Uda Bastians
Beigeordnete beim Deutschen Städtetag
Leiterin des Dezernats Recht und Verwaltung
„Die PD-Studie setzt einen wichtigen Impuls für eine zeitgemäße Aufgabenverteilung.
Aus kommunaler Sicht ist entscheidend, dass Bündelung dort ansetzt, wo sie den größten strukturellen Nutzen bringt: bei massenhaft anfallenden, vollständig digitalisierbaren und standardisierbaren Verwaltungsleistungen ohne örtlichen Ermessensspielraum.
Solche Aufgaben sollten künftig einheitlich auf Bundes- oder Landesebene vollzogen werden. Das schafft Skaleneffekte, beschleunigt Verfahren und entlastet die kommunalen Verwaltungen spürbar. Klare Zuständigkeiten, interoperable IT-Standards und belastbare Finanzierungsregeln erhöhen die Qualität und Verlässlichkeit des Vollzugs. Voraussetzung ist eine präzise Aufgabenanalyse und die enge Einbindung kommunaler Vollzugsexpertise.
So gewinnen die Städte Freiräume für ihre Kernaufgaben und Aufgabenbündelung wird zu einem wirksamen Instrument moderner Verwaltungssteuerung.“
Dr. Thomas Wilk
Regierungspräsident im Regierungsbezirk Köln
„Die vielfältigen Verflechtungen auf horizontaler Ebene (Ressortzuständigkeiten) sowie in vertikaler Hinsicht (Bund, Länder, Kommunen), die überbordende Bürokratie sowie die mangelnde digitale Durchdringung der Prozesse lähmen die öffentliche Hand und unterminieren fortschreitend das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.
Wir benötigen aber dringend schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Daher muss der Aufgabenvollzug besser organisiert werden – maximale Bündelung ist hier entscheidend, dies sowohl in Bezug auf ganze Aufgaben als auch einzelner Prozessschritte.
Dies muss flankiert werden durch weitere Maßnahmen: Echte Überprüfung der Vollzugstauglichkeit von Gesetzen, indem die unterste genehmigende Ebene einbezogen wird, Aufgabe des unerreichbaren Ziels einer Einzelfallgerechtigkeit und Priorisierung des öffentlichen Interesses gegenüber Individualinteressen.“
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