Um die Vorteile der unkomplizierten Beauftragung nutzen zu können, steht allen öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen eine Beteiligung an der PD offen. Hierzu veräußert die PD an interessierte öffentliche Auftraggeber Geschäftsanteile am Unternehmen. Eine Ausnahme bilden die Beteiligungsvereine: Sie erwerben zusätzliche Anteile direkt vom Bund.
Gesellschafter zu werden ist jederzeit möglich. Eine Eckpunktevereinbarung regelt dabei die einheitliche und transparente Preisgestaltung sowie Beratungsstandards und verbindliche Abrechnungsmethoden.
Die PD hat die Zukunft der Verwaltung im Blick.
Die PD berät kompetent und effizient bei Investitionen und Modernisierungsvorhaben. Ihre Gesellschafter können in jeder Projektphase zielgenau und kostentransparent einzelne Leistungen aus dem Portfolio der PD beauftragen – einfach und direkt!
Man spricht in diesem Zusammenhang von der Inhouse-Vergabe. Rechtsgrundlage dafür ist der § 108 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die PD berät unabhängig, denn sie ist ausschließlich ihrem öffentlichen Auftraggeber verpflichtet. Eine unvoreingenommene Herangehensweise, problemorientierte Lösungsansätze und transparente Entscheidungswege sind dabei selbstverständlich.
Tobias Nabavi Referent Recht und Vergabestelle Nachricht schreiben
+49 172 3624842 Friedrichstr. 149 10117 Berlin
Unser monatlicher Newsletter „Blickpunkt PD“ stellt Beispiele aus der Beratungspraxis der PD vor und greift Themen auf, die die öffentliche Verwaltung bewegen.
Der „Blickpunkt PD“ beschreibt, was heute wichtig ist und morgen wichtig wird.