Im E-Government-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, die Verwaltungsabläufe in den Landesbehörden bis spätestens 2031 auf eine elektronische Vorgangsbearbeitung umzustellen. Zur Vorbereitung dieses Schrittes sollen die Verwaltungsabläufe („Prozesse“) zuvor nach einer landeseinheitlichen Methode dokumentiert, analysiert und optimiert werden.
Um diese gesetzlichen Anforderungen umzusetzen, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) das Projekt „Einführung einer landeseinheitlichen Methode zur Prozessanalyse und -optimierung“ initiiert. Darin werden die verschiedenen Methoden zum Prozessmanagement, die in der öffentlichen Verwaltung im Einsatz sind, evaluiert und mit den spezifischen Bedingungen im Bundesland abgeglichen.
Im Vorfeld dieser Untersuchungen wurde die PD damit beauftragt, Empfehlungen für eine einheitliche Methode der Analyse und Optimierung zu erarbeiten. Diese muss alle Erfordernisse der Landesverwaltung erfüllen und in allen Ressorts umgesetzt werden können.