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PD übergibt Gutachten und Datenbank zur Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen

Berlin, 24.09.2019. Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) eine umfassende Analyse der stationären Versorgungssituation in NRW vorgenommen. Das rund 900 Seiten starke Gutachten wurde gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft erstellt. Es untersucht Potenziale der derzeitigen Krankenhausversorgung, gibt eine Bedarfsprognose für die Zukunft ab und enthält Handlungsemp-fehlungen für eine modifizierte Krankenhausplanung. Die für das Gutachten erhobenen Daten stehen dem MAGS in einer Datenbank zur Verfügung. NRW-Gesundheitsminister Laumann kündigte an, auf Basis der Untersuchung den Reformprozess der landesweiten Krankenhausplanung anzustoßen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat die PD im Jahr 2018 beauftragt, einen Überblick über die derzeitige Bettenzahl und die seit 2013 erbrachten Leistungen der Krankenhäuser zu erstellen, die von der Krankenhausplanung in NRW erfasst werden. Die PD bildete hierfür ein Gutachterteam aus Mitarbeitern der PD und renommierten Experten der Krankenhausforschung und -planung.

Die vom MAGS zur Verfügung gestellten Strukturdaten wurden um geografische und demografische Angaben sowie Informationen aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser ergänzt und in einer zentralen Datenbank aufbereitet. „Eine solche Datenbank ist bundesweit neu und einzigartig. Sie ermöglicht dem MAGS eine fundierte Analyse des Leistungsgeschehens und bildet die Grundlage für die anstehenden Reformüberlegungen in NRW“, sagte Stéphane Beemelmans, Geschäftsführer der PD, bei der Präsentation vor den Mitgliedern des Landesauschusses Krankenhausplanung Anfang September.

Das von der PD geführte Gutachterteam verwendete die erhobenen Daten in einem zweiten Schritt für eine umfangreiche Analyse der Krankenhaus- und Leistungsstruktur in NRW. Diese Auswertung ergab, dass das Ziel einer zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und gut erreichbaren Krankenhausversorgung nicht mit der derzeitigen Planungsmethode erreicht wird. Das Gutachten empfiehlt daher, künftig auf der Ebene von Leistungsgruppen zu planen. Diese international bereits erfolgreich angewandte Systematik erlaubt es dem MAGS, die angebotenen Leistungen je Krankenhaus in NRW effektiv zu steuern und an sich verändernde Bedarfe anzupassen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hob die Bedeutung der Analyse für den Gesundheitsstandort NRW hervor: „Mit dem Gutachten haben wir nun erstmals detaillierte Daten und Erkenntnisse, wie es um die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen aktuell bestellt ist.“ Auf dieser Basis sollen nun die Gespräche für einen neuen Krankenhausplan für NRW folgen.

Die PD hatte für die Erstellung des Gutachtens „Krankenhausplanung NRW“ die Gesamtprojektleitung inne und verantwortete die Projektsteuerung, die Kommunikation sowie die Auswahl und Koordination des Gutachterteams. Für Sonderfragestellungen der Versorgungsanalyse führte die PD die Untersuchungen durch. Zudem befragte die PD die Mitglieder des Landesauschusses für Krankenhausplanung nach ihren Erwartungen. Die gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage für die Handlungsempfehlungen und die skizzierten Umsetzungsschritte. Gemeinsam mit den Projektpartnern (dem Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin sowie der Lohfert & Lohfert AG) vertritt die PD die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens gegenüber den Akteuren des deutschen Gesundheitswesens.

Über die PD

Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH bietet ausschließlich für die öffentliche Hand Unterstützung bei allen Realisierungs- und Beschaffungsvarianten an. Ziel der Beratung ist es, bessere Verwaltungsarbeit zu ermöglichen und Infrastrukturprojekte schneller und wirtschaftlicher umzusetzen. Das Unternehmen wird zu 100 % von öffentlichen Gesellschaftern getragen, die die angebotenen Leistungen als Inhouse-Beratung beauftragen können. Auftraggeber sind daher ausschließlich Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen. Mehr Informationen über www.pd-g.de.

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