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Blickpunkt PD – November 2018
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Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Schlagwort „Digitalisierung“ berichten wir in diesem Newsletter von der interkommunalen Zusammenarbeit zur Umsetzung des E-Governments in Schleswig-Holstein. Außerdem diskutieren wir in einem Beitrag die Relevanz von Daten für die Mobilitätskonzepte der Zukunft und die daraus resultierenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung.
Wie das von der PD beratene Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Erfolge auf dem Weg zum „Klimaneutralen BMZ 2020“ erzielt, erfahren Sie ebenfalls heute. Die PD selbst möchte mit gutem Beispiel vorangehen und hat daher im fünften Jahr in Folge die Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex veröffentlicht. Als Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ und Unterstützer der Kampagne #FlaggefürVielfalt setzen auch wir ein Zeichen für ein respektvolles und aufgeschlossenes Zusammenarbeiten.
Das Land Baden-Württemberg ist das achte Bundesland, das Gesellschafter der PD geworden ist. Mit dem Hochsauerlandkreis und der Stadt Brake (Unterweser) verfügt die PD nunmehr über 58 Gesellschafter (sowie 8 Universitätskliniken als mittelbare Gesellschafter), die unsere Leistungen der Inhouse-Beratung in Anspruch nehmen können. Wir freuen uns über diesen steten Zuwachs an Gesellschaftern und das damit verbundene Vertrauen in unsere Arbeit!
Sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit gern an!
Ihr Stéphane Beemelmans und Ihr Claus Wechselmann
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Achtes Bundesland als 58. PD-Gesellschafter: Baden-Württemberg
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Als achtes deutsches Bundesland ist das Land Baden-Württemberg Gesellschafter der PD geworden. Das Land kann damit die Beratungsleistungen der PD für Projekte in den Bereichen Bau/Infrastruktur und Verwaltungsmodernisierung ausschreibungsfrei beauftragen.
Mit den Kommunen Brake (Unterweser), Ratingen sowie dem Hochsauerlandkreis, die seit Oktober Gesellschafter der PD sind, ist das Land Baden-Württemberg der nunmehr 58. Gesellschafter des Unternehmens.
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E-Government in Schleswig-Holstein – Mit interkommunaler Zusammenarbeit zum Erfolg
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Die Digitalisierung der Verwaltung und der Aufbau umfassender elektronischer Bürger- und Unternehmensdienste stellen deutsche Kommunen in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen. In Schleswig-Holstein sind die Ziele für ein „E-Government als Motor der Modernisierung Schleswig-Holsteins“ in einer eigenen Strategie festgelegt, die sich an dem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft orientiert. Sie soll die Verwaltungsmodernisierung vorantreiben und eine fortschrittliche E‑Government-Infrastruktur ermöglichen.
Unter Federführung der Kommunalen Landesverbände (KLV) in Schleswig-Holstein ist es das Ziel, die Aufgaben und Zuständigkeiten für den Ausbau des E-Governments in einer neu zu schaffenden Organisation, dem IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH), zu bündeln. Mit der Gründung des ITVSH wird der Aufbau zukunftsfähiger Strukturen für die Verwaltungsmodernisierung des Landes unterstützt. Dabei werden die Vorteile interkommunaler Zusammenarbeit durch die Bündelung von Fachwissen, die klare Abgrenzung von Zuständigkeiten, die Ressourcenbündelung und die Harmonisierung bei der Bearbeitung von E-Government-Themen voll ausgeschöpft.
Die PD unterstützte die KLV entlang des gesamten Transformationsprozesses. Dazu gehörten die Konzeption des Aufbaus der neuen Organisation, die Moderation des Dialog- und Beteiligungsprozesses innerhalb der Landesverbände sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, die Prüfung rechtlicher Themen und die Planung notwendiger Umsetzungsmaßnahmen. Die konzeptionelle Vorarbeit der PD bildet die Basis für die weiteren formalen Schritte zur Gründung der neuen Organisation. Nachdem der Landtag die rechtliche Grundlage beschlossen hat, sollen die bestehenden Strukturen überführt und der „neue ITVSH“ zu Beginn des Jahres 2019 gegründet werden.
Wie die spezifischen kommunalen Interessen und Anforderungen im Bereich des E-Government bei der Ausgestaltung des ITVSH angemessen berücksichtigt wurden, erfahren Sie in einem aktuellen Fachbeitrag. Ihre Fragen zu den Beratungsangeboten der PD für eine Modernisierung der Verwaltung beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch: Besuchen Sie uns am Stand der PD beim diesjährigen Kongress-kommunal am 16. und 17. November in Koblenz!
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Daten als Basis für die Mobilität der Zukunft
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Staus, Flugannullierungen und Zugverspätungen, überlastete Infrastrukturen und Luftverschmutzung – der traditionelle Verkehrssektor stößt zu Land, zu Wasser und in der Luft zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Mobilität im ländlichen Raum aufgrund demographischer Entwicklungen zu einer immer größeren Herausforderung. Der Einsatz digitaler Technologien im Mobilitätssektor ermöglicht eine effizientere Kapazitätsausnutzung und eine höhere Verkehrssicherheit. Gleichzeitig können Bedarfe der Nutzer nach mehr Individualität und Flexibilität erfüllt werden. Anwendungsfälle hierfür reichen vom automatisierten Fahren über eine intelligente Verkehrslenkung bis hin zu innovativen Mobilitätsdiensten.
Daten bilden dabei die Basis und sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die Digitalisierung des Mobilitätssektors: Ihre Verfügbarkeit ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor bei der Gestaltung der Mobilität der Zukunft. Der öffentlichen Hand kommt die Aufgabe zu, den Austausch und die Nutzbarmachung dieser Daten aktiv voranzutreiben und die Potenziale digitaler Technologien zu erschließen. Die Einrichtung einer zentralen Plattform zur ebenen- und sektorenübergreifenden Mobilitätsdatenbereitstellung spielt dabei eine zentrale Rolle. Dies fördert einen fairen Wettbewerb bei datenbezogenen Mobilitätsanwendungen und die Verknüpfung der Verkehrsträger.
Die öffentliche Hand könnte Transparenz über die vorhandenen Datenbestände schaffen und Anforderungen an die Datensätze und deren Qualität definieren. Auch gilt es, datenhaltende Stellen, insbesondere auf kommunaler Ebene, bei der Erhebung und Bereitstellung ihrer Datenbestände und der Schaffung eines rechtlich-regulatorischen Rahmens zu unterstützen, der gleichermaßen die Privatheit schützt sowie Innovations- und Investitionsförderung von datenbasierten Geschäftsmodellen gewährleistet.
Die PD berät das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Projekten zur Digitalisierung des Verkehrssektors. In einem aktuellen Fachbeitrag lesen Sie mehr zur Bedeutung von Daten für die „Mobilität der Zukunft“ und dem Beitrag der öffentlichen Hand zu ihrer Verwirklichung.
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Erste Erfolge für „Klimaneutrales BMZ 2020“
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Im Dezember 2017 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die PD damit beauftragt, das Haus als erstes Bundesministerium auf dem Weg zur Klimaneutralität zu begleiten. Seit Januar 2018 unterstützt die PD das BMZ gemeinsam mit ihrem Unterauftragnehmer Arqum GmbH im Projekt „Klimaneutrales BMZ 2020“ bei der strategischen und operativen Umsetzung der Klimaneutralität für die Standorte Bonn und Berlin.
Zum Projektauftakt ermittelte die Projektgruppe zunächst mit einer Kontextanalyse die bestehenden Klimarisiken sowie die relevanten Erwartungen der Stakeholder und deren Einflüsse in Bezug auf das Projekt. In der Folge wurden die Emissionsquellen des BMZ analysiert und anschließend in Anlehnung an die Vorgaben des Greenhouse Gas Protocol in der Klassifizierung der Scopes 1 bis 3 quantifiziert. Eine abschätzende Wesentlichkeitsanalyse zeigte die essenziellen Handlungsfelder mit den relevanten Schwerpunktthemen auf.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenprogramm sollen die wesentlichen Treibhausgas-Emissionen reduziert und das Ziel des BMZ erreicht werden, bis 2020 klimaneutral zu sein. Das Programm besteht aus kurzfristigen, leicht umsetzbaren Maßnahmen, die schnell erste Verbesserungen realisieren und aus großen Maßnahmenpaketen, wie beispielsweise einem Energiekonzept für die Liegenschaften, die hohe Einsparungspotenziale haben und somit eine dauerhafte Klimaverbesserung bis hin zur Klimaneutralität bewirken.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen folgt das Projekt „Klimaneutrales BMZ 2020“ dem Prinzip „Vermeiden vor Mindern vor Kompensieren“. Das bedeutet, dass die THG-Emissionen, die nicht vermieden bzw. reduziert werden konnten, durch hochwertige Emissionszertifikate kompensiert werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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PD veröffentlicht DNK-Entsprechenserklärung
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Zum fünften Mal in Folge hat die PD die Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) veröffentlicht. Damit erfüllt die PD auch im Berichtsjahr 2016 die Anforderungen an Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsleistungen im Unternehmen.
Der DNK macht Nachhaltigkeitsleistungen sichtbar, mit einer höheren Verbindlichkeit transparent und besser vergleichbar. Die PD trägt mit der fortwährenden Veröffentlichung der Entsprechenserklärung seit 2012 ihrer Vorbildfunktion als öffentliches Unternehmen Rechnung.
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Kurz notiert – PD öffentlich
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Mit der aktuellen Online-Kampagne #FlaggefürVielfalt setzt der Charta der Vielfalt e. V. ein starkes Signal für eine Arbeitswelt, die Vielfalt selbstverständlich lebt. Die PD unterstützt diese Kampagne ausdrücklich und versteht sie als Ansporn, sich jeden Tag aufs Neue für gegenseitigen Respekt innerhalb der Belegschaft einzusetzen. Bereits 2016 hat die PD die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, Vielfalt und Wertschätzung in der Arbeitswelt zu fördern
Die PD hat im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat einen praxisnahen und praxistauglichen Leitfaden zum strategischen Prozessmanagement in der öffentlichen Verwaltung erstellt. Das Dokument richtet sich an Führungskräfte und Beschäftigte der Bundesverwaltung, die Prozessmanagement einführen und umsetzen, und ist auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts veröffentlicht. In einer aktuellen Projektreferenz informiert die PD über das Projekt.
Die PD empfängt an ihrem Stand beim Kongress-kommunal am 16. und 17. November 2018 in Koblenz Gesellschafter und informiert interessierte Kommunalvertreter über das breit gefächerte Beratungsangebot der PD für kommunale Infrastrukturprojekte.
Wie das E-Government in Schleswig-Holstein „Mit interkommunaler Zusammenarbeit zum Erfolg“ wird, untersuchen Lennart Strelau, Senior Consultant, und Junis Sahib, Consultant, in einem Fachbeitrag für das Magazin „kommunalwelt.de“.
Dieser wie auch weitere Artikel sind auf unserer Fachpresseseite nachlesbar.
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//aus der Verwaltung// Datenschutzbeauftragte aus Bund und Ländern haben ein Positionspapier zum Einsatz von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung vorgelegt, das den Namen trägt „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2018“. Es beschreibt unter anderem, welche Anforderungen hinsichtlich der Informationsfreiheit Behörden bei der Anwendung entsprechender Verfahren erfüllen müssen. Das Positionspapier analysiert, welche Pflichten die öffentlichen Stellen haben, schon vor der Entscheidung für einen Einsatz von KI zu prüfen, ob dies überhaupt grundrechtskonform möglich ist. Betont wird die Aufgabe der Verwaltung, für ausreichende Transparenz zu sorgen. Dies sei deutlich einfacher, wenn die Entwickler solcher Systeme schon im Gestaltungsprozess Transparenzanforderungen einbauten. Auch die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern werden aufgefordert, bei den Transparenzvorschriften nachzulegen, beispielsweise im Informationszugangsrecht oder in Fachgesetzen.
//aus der Verwaltung// Mit weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und besseren Gesetzen könnte Deutschland seine Rechtsetzung optimieren. Zu diesem Schluss kommt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem Jahresbericht. Das Expertengremium zieht darin eine Bilanz zu den Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer Regelungen der vergangenen zwölf Monate und zeigt Wege auf, wie Rechtsetzungsprozesse effektiver gestaltet und Defizite bei der Digitalisierung behoben werden können. Der NKR fordert in dem neuen Gutachten weiterhin mehr Anstrengungen bei der Digitalisierung der Verwaltung. Seit Jahren liegt Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung im hinteren Mittelfeld, kritisiert der NKR. Fragen etwa zur Nutzerfreundlichkeit von Gesetzen, zur flächendeckenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes oder ob tatsächlich alle Schriftformerfordernisse gebraucht werden, müssten deshalb nicht nur diskutiert, sondern auch entschieden und umgesetzt werden. Das könne nur gelingen, wenn Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen zur Chefsache werden und zu einem Tagesordnungspunkt bei jeder Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten.
//aus der Marktwelt// Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Curacon hat 281 kommunale Wahlbeamte, Amtsleiter, Dezernenten, Kämmerer sowie Vorstände und Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen, kommunaler Gesellschaften und Zweckverbände nach ihren Erfahrungen mit Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaften (ÖÖP) befragt. Die Mehrheit der Befragten zeigte sich demnach zufrieden: Die ÖÖP hätten im konkreten Fall zu Kosteneinsparungen und Qualitätssteigerungen geführt. Die ÖÖP zeichneten sich durch ein Arbeiten auf Augenhöhe verbunden mit einem vergleichbaren Selbstverständnis aus, stärkten die regionale Identität und lasteten die vorhandenen Fachkräfte aus. Als größtes Hemmnis werten die Befragten die „Angst, dass die Partnerschaft an den Eigeninteressen der Beteiligten oder an der Bewältigung rechtlicher Vorgaben scheitert“. So fürchten sich offenbar viele Befragte vor einem Verlust an Selbstbestimmung und ihrer lokalen Identität. Weitere Risiken ergeben sich aus dem Vergaberecht. Nicht unterschätzt werden sollte demnach auch der zusätzliche Aufwand, den die Einhaltung komplizierter steuerrechtlicher Vorgaben mit sich bringt.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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Mit-Arbeit – Stellenausschreibungen
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Wir suchen Consultants, Praktikanten, Werkstudenten und Manager für unsere Teams Strategische Verwaltungsmodernisierung und Bau / Infrastruktur. Besuchen Sie unsere Karriereseite!
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Herausgeberin PD – Berater der
öffentlichen Hand GmbH Friedrichstraße 149, 10117 Berlin
Kontakt
Anja Tannhäuser
anja.tannhaeuser@pd-g.de T +49 30 257679-139
Inhaltlich verantwortlich im Sinne des §
18 Abs. 2 MStV
Claus Wechselmann
c/o PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, Friedrichstr. 149, 10117 Berlin
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