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Blickpunkt PD – Februar 2018
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Kooperationen sind der Dreh- und Angelpunkt dieser Ausgabe: Wie die deutschen Polizeibehörden künftig über einheitliche Systeme beim Datenaustausch kooperieren können, stellt das White Paper „Polizei 2020“ von BMI und BKA vor. Wenn es um die Sicherheit von personenbezogenen Daten geht, ist die Zusammenarbeit von IT- und Rechtsverantwortlichen gefragt – denn die Datensicherheit muss gegen den Nutzen der erforderlichen Maßnahmen abgewogen werden.
Wirtschaftlich erwiesen ist der Nutzen der Zusammenarbeit bei der Sanierung der Stadthalle in Braunschweig zwischen einem sogenannten Totalunternehmer und der Stadt. Lesen Sie im folgenden Newsletter von dieser angestrebten Kooperation, wo Sie uns im Februar und März auf Veranstaltungen treffen und, welche aktuellen Studien wir Ihnen empfehlen.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Fragen!
Ihr Stéphane Beemelmans und Ihr Claus Wechselmann
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Länderübergreifende IT-Architektur der Polizeien kommt – White Paper veröffentlicht
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Die deutsche Polizeiarbeit wird sich grundlegend ändern. Denn mit dem Programm „Polizei 2020“ soll die polizeiliche IT-Architektur von Bund und Ländern neu geordnet werden. Das entsprechende White Paper wurde im Januar 2018 auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und des Bundeskriminalamts veröffentlicht.
Die zentrale Aufgabe des Programms „Polizei 2020“ ist es, eine gemeinsame, moderne und einheitliche Informationsarchitektur für die Polizeien in Bund und Ländern zu schaffen. Das Programm geht damit auf die Saarbrücker Agenda der Innenminister des Bundes und der Länder zurück, auf die sie sich im Rahmen ihrer Herbstkonferenz 2016 verständigt hatten. Bislang basiert die Informationsarchitektur der Polizeien in Deutschland auf einer Vielzahl unterschiedlicher Datensysteme, die kaum miteinander verbunden sind. Im Ergebnis sollen die Polizistinnen und Polizisten jederzeit und überall Zugriff auf die Informationen haben, die sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. Gleichzeitig ist die Modernisierung maßgebliche Voraussetzung für die technische Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des neuen BKA-Gesetzes. Ein weiteres Ziel des Programms ist es, die Polizeien von Bund und Ländern mit ihren nationalen und internationalen Partnern digital und medienbruchfrei zu vernetzen.
Das nun veröffentlichte White Paper ist ein erstes Ergebnis der Initialisierungsphase des Programms. Darin werden die strategischen Ziele und Inhalte des Programms, Herausforderungen und Erfolgskriterien skizziert sowie erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung beschrieben.
An der Erarbeitung des Programms „Polizei 2020“ hat die PD seit Anfang 2017 maßgeblich mitgearbeitet. In der nun folgenden Initialisierungsphase werden das Grobkonzept erstellt, die Programmplanung konkretisiert und das fachliche und technische Zielbild zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Darauf aufbauend wird die schrittweise Realisierung einzelner Anwendungen und Funktionalitäten in der neuen Informationsarchitektur geplant. Bei Fragen zum White Paper sprechen Sie uns gern an!
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Datenschutz und Recht – Was bei der Mandantentrennung zu beachten ist
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In ihrer grundsätzlichen Ausgestaltung sehen es Bundes- und Landesgesetze vor, dass Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, auch getrennt voneinander zu verarbeiten sind (sog. Mandantentrennung). Dies umfasst die Speicherung und auch Verarbeitungsfunktionen wie Datenbanktransaktionen, Datensatzbuchungen etc. Wie Jan Alexander Linxweiler, Senior Consultant bei der PD, in einem aktuellen Fachartikel analysiert, gilt aus datenschutzrechtlicher Sicht neben dem Zweckbindungsgrundsatz auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sollten in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Insbesondere IT-Dienstleister des Bundes und der Länder wie auch Polizeibehörden, Krankenhäuser, Steuerverwaltung und die Verwaltung des kommunalen Sozialwesens können unterschiedliche Ansätze für eine Mandantentrennung nutzen. Das Expertenteam der PD berät Sie gern, welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Mandantentrennung bei Datenhaltung und Datenverarbeitung umzusetzen.
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Stadthalle Braunschweig wird mit Partnerschaftsmodell saniert
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Der Rat der Stadt Braunschweig hat die Sanierung der 1965 gebauten Stadthalle beschlossen. Die umfassenden Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 58,4 Millionen Euro, unter anderem soll die Fassade erneuert, die Gebäudetechnik ausgetauscht und der Brandschutz dem rechtlichen Rahmen entsprechend modernisiert werden. Das Landesamt für Denkmalpflege Niedersachsen (NLD) hat der Stadt Braunschweig mitgeteilt, dass das Stadthallengebäude als Einzeldenkmal ausgewiesen werden wird.
Mit der Sanierung in einem erweiterten Totalunternehmer(TU)-Modell folgt der Stadtrat der Empfehlung der PD, die bereits seit Anfang 2016 als Berater für die Stadt tätig ist und die verschiedenen Sanierungsvarianten auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft hatte. Derzeit ist das Team der PD mit der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens betraut und wird die Stadt auch zukünftig während der Umsetzungsphase begleiten.
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Kurz notiert – PD öffentlich
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Im Rahmen des mit der Hertie School of Governance geschlossenen Kooperationsvertrages wird sich die PD auf der „Consulting Fair“ am 16. Februar 2018 in Berlin vorstellen. Das Ziel der Zusammenarbeit von PD und der Hertie School ist es, mithilfe von Forschung und Lehre die Grundlagen moderner Verwaltungsarbeit zu vermitteln und für Transformationsprojekte der öffentlichen Hand anwendbar zu machen.
Im Rahmen des 12. Gesundheitskongress des Westens am 13.-14. März 2018 in Köln empfängt Sie Burkhard Landré, Direktor, am Messestand der PD im Ausstellungsforum und beantwortet Ihre Fragen rund um die Beratungsleistungen der PD bei Projekten im Gesundheitswesen.
Die wirtschaftlichste Beschaffungsvariante mithilfe eines standardisierten Rechenmodells zu ermitteln, kann in dem Anwenderworkshop für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gelernt werden, den die PD gemeinsam mit der Universität Leipzig am 21.-22. März 2018 ausrichtet. Das WU-Rechenmodell 2.0 ermöglicht es der öffentlichen Hand, die Optionen Miete, Kauf, Mietkauf, Leasing und ÖPP mit der konventionellen Beschaffung zu vergleichen. Die Teilnahme ist der öffentlichen Hand vorbehalten und kostenfrei.
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// aus der Verwaltung // Für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung empfiehlt der Deutsche Landkreistag in einem aktuellen Positionspapier einen wirksamen E-Government-TÜV, der etwa beim Nationalen Normenkontrollrat angesiedelt werden könnte. Dieser sollte als Kontrollinstanz darauf achten, dass neue Rechtsvorschriften konsequent digitaltauglich ausgestaltet werden. Auch sollte der Bund Lösungen zur mobilen Nutzung des neuen Personalausweises entwickeln und aufzeigen, wie die im Rahmen der elektronischen Steuererklärung ausgegebenen Zertifikate allgemein und flächendeckend für E-Government-Anwendungen genutzt werden können. Der Digitalverband Bitkom und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordern von der nächsten Bundesregierung in einem gemeinsam erarbeiteten Fünfpunkteprogramm unter anderem, ein bundesweites Kompetenzzentrum „Digitale Städte und Regionen“ aufzubauen, die rechtlich-regulatorischen Rahmenbedingungen schneller anzupassen, neue digitale Geschäftsmodelle zu ermöglichen und die strategische Zusammenarbeit der verschiedenen föderalen Ebenen und Ressorts zu koordinieren.
// aus Wissenschaft und Forschung // Der D21-Digital-Index bietet ein jährliches Lagebild zum Digitalisierungsgrad der Gesellschaft in Deutschland. Befragt wurden knapp 20.500 Personen ab 14 Jahren. In diesem Jahr betrachtet die Studie erstmalig auch die Akzeptanz und Nutzung von intelligenten Geräten durch die Bevölkerung. Insgesamt steigt der Digital-Index um zwei Punkte durch Zunahme bei Kompetenz und Offenheit. Die Gesellschaft wird digitaler, die Studie verzeichnet erstmals einen Rückgang der weniger digital affinen Gruppen zugunsten der digitalen Vorreiter. Bei der Internetnutzung zeigt sich eine leichte Steigerung, gleichwohl sind 16 Millionen Bundesbürger digital abseitsstehend. Auch das mobile Arbeiten ist bei den Berufstätigen in Deutschland noch die Ausnahme, hauptsächlich weil es im jeweiligen Beruf oder Unternehmen nicht möglich ist. Ebenso besteht große Skepsis gegenüber intelligenten Geräten wie Robotern im Job oder digitalen Assistenten zu Hause.
// aus Wissenschaft und Forschung // 76 Prozent der Deutschen halten bezahlbares Wohnen für eines der zentralen Themen, um das sich Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker kümmern sollten. Dies ist das Ergebnis der vom Deutschen Caritasverband in Auftrag gegebenen repräsentativen Studie „Menschenrecht auf Wohnen“. Jeweils 80 Prozent erwarten eine gezielte Förderung von Wohnungsgenossenschaften beziehungsweise die Bereitstellung preisgünstiger Wohnungen für besonders benachteiligte Menschen. Caritas-Chef Neher sieht hier in erster Linie die Kommunen in der Pflicht. Auch über ihre Wohnungsunternehmen hätten die Kommunen eine unmittelbare Steuerungsmöglichkeit, um günstigen Wohnraum zu erhalten und zu schaffen.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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Mit-Arbeit – Stellenausschreibungen
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Wir suchen Consultants, Praktikanten, Werkstudenten und Manager für unsere Teams Strategische Verwaltungsmodernisierung und Bau / Infrastruktur. Besuchen Sie unsere Karriereseite!
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Herausgeberin PD – Berater der
öffentlichen Hand GmbH Friedrichstraße 149, 10117 Berlin
Kontakt
Anja Tannhäuser
anja.tannhaeuser@pd-g.de T +49 30 257679-139
Inhaltlich verantwortlich im Sinne des §
18 Abs. 2 MStV
Claus Wechselmann
c/o PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, Friedrichstr. 149, 10117 Berlin
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