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Digitalisierung und E-Government

Mann zeigt mit Zeigefinger auf digitalen Code.

Bürger:innen und Unternehmen erwarten eine funktionierende öffentliche Verwaltung auf der Höhe der Zeit. Das 2013 beschlossene E-Government-Gesetz des Bundes und die ergänzenden gesetzlichen Regelungen der Bundesländer verpflichten Verwaltungen zudem, mittelfristig ihre Dienstleistungen vollständig elektronisch anzubieten. Höchste Zeit also, das Thema Digitalisierung aktiv anzugehen! Wir begleiten Bund, Länder und Kommunen auf diesem Weg.

Was kann Digitalisierung für die öffentliche Hand leisten?

Wie können Staat und Verwaltung die Digitalisierung sinnvoll nutzen? Und worin kann der Mehrwert innovativer „smarter“ Leistungen für Bürger:innen, Wirtschaft und die Verwaltung liegen? Welche Interaktionen können beispielsweise vereinfacht oder ganz neu ermöglicht werden? Gemeinsam mit der öffentlichen Verwaltung arbeitet die PD für ein E-Government, das Mehrwerte für Bürger:innen und Unternehmen schafft. Dabei behalten wir zentrale Fragen im Blick, die sich bei der Digitalisierung stellen:

  • Wie kann die Digitalisierung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dazu beitragen, effizient zu arbeiten und Ressourcen zu schonen?
  • Wo liegen die Grenzen von E-Government und Digitalisierung?
  • Welche besondere Verantwortung kommt auf uns zu, wenn die Digitalisierung Einfluss auf die Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge nimmt?
  • Welche Rolle hat der Staat in der smarten Welt der digitalisierten Daseinsvorsorge oder der transparenten hoheitlichen Leistungen?

Diese und weitere Fragen gilt es im Zuge der digitalen Transformation und im Hinblick auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ausführlich zu diskutieren. Zudem sind die entsprechenden Rahmenbedingungen technisch, ökonomisch, sozial und rechtlich genau auszuloten. Die PD bringt sich als Beraterin der öffentlichen Hand aktiv in diese Diskurse ein.

Doch wie sieht die Praxis heute aus? Im Beratungsalltag der PD ist die Digitalisierung in unterschiedlichen Zusammenhängen ein zentrales Thema: Dabei geht es etwa um die Standardisierung von Fachanwendungen innerhalb von Verwaltungen, um den einfachen Zugang von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu Behörden, um das Vernetzen von Verwaltungsangeboten, die gemeinsame Arbeit auf virtuellen Plattformen oder auch darum, sicherheitsrelevante Daten zwischen den Bundesländern auszutauschen.

Digitale Verwaltungsangebote sollen zum Beispiel digitale Fachdaten zugänglich machen, interaktive Verwaltungsprozesse anbieten oder interföderales Wissensmanagement fördern. Der Erfolg solcher digitalen Angebote misst sich an der tatsächlichen Inanspruchnahme durch die Nutzenden. Diese hängt neben den eigentlichen Inhalten auch von den Rahmenbedingungen ab, wie zum Beispiel der leichten Bedienbarkeit oder innovativen Applikationen. Teilweise müssen für eine erfolgreiche Umsetzung auch spezialisierte Anbietende aus der Privatwirtschaft hinzugezogen werden.

Die Digitalisierung bietet umfangreiche Chancen für Staat und Verwaltung und stellt zugleich eine Herausforderung dar. Die PD steht Ihnen als Beraterin zur Seite.

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